Zudem hätten die erfolgten Optimierungen der Baufelder im Rahmen der Neubauprojekte der Q.________ und L.________ gezeigt, dass eine sinnvolle Bebauung auch mit Erhalt des denkmalgeschützten Objekts möglich sei. Die Kosten, die auf eine Vernachlässigung des Unterhalts zurückzuführen seien und diejenigen für die Schadstoffsanierung im Inneren des Gebäudes, welche ohnehin angefallen wären, seien in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zur berücksichtigen. Die im Gutachten aufgeführten Abschreibungen sowie Unterhaltskosten seien deshalb zu hoch angesetzt. Zudem würden allfällige Beiträge der KDP nicht berücksichtigt.