Das Projekt der Q.________ sei optimal auf drei Seiten um die alte Energiezentrale geplant, so dass das Kesselhaus dieses Bauvorhaben und die weiteren Bauetappen nicht oder nur noch marginal betreffe und eine autonome Erschliessung gar nicht notwendig sei. Zudem hätten die erfolgten Optimierungen der Baufelder im Rahmen der Neubauprojekte der Q.________ und L.________ gezeigt, dass eine sinnvolle Bebauung auch mit Erhalt des denkmalgeschützten Objekts möglich sei.