Die KDP gelangte nach einer Begehung der Energiezentrale in ihrer Einstufungsüberprüfung vom 28. März 2019 zum Ergebnis, dass dieses Objekt zu Recht als Baudenkmal eingestuft und ins Bauinventar aufgenommen worden sei. Es sei angezeigt, das Objekt im Rahmen der nächsten Revision als schützenswertes Baudenkmal einzustufen, da die Kriterien dafür erfüllt seien. Seit der Aktualisierung des Bauinventars vom 14. April 2023 ist die Energiezentrale deshalb neu als schützenswertes Objekt eingestuft. Dabei handelt es sich um eine Folge der von den Rechtsvorgängerinnen der Beschwerdegegnerin verlangten Einstufungsüberprüfung.