Im Zonenplan der Gemeinde Utzenstorf sind die schützens- und erhaltenswerten Baudenkmäler lediglich mit hinweisendem Charakter dargestellt. Da die Gemeinde die inventarisierten Objekte somit nicht grundeigentümerverbindlich in ihre Nutzungsplanung überführt hat, kann die Schutzwürdigkeit der Energiezentrale im Rahmen des vorliegenden Baubewilligungsverfahren zur Diskussion gestellt werden. Im Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuchs war die Energiezentrale im Bauinventar als erhaltenswertes Objekt aufgeführt.