Es befinde sich bei weitem nicht in seinem ursprünglichen Zustand. Hinzu komme, dass das Kesselhaus durch den Abbruch der Gebäude der ehemaligen Papierfabrik jegliche funktionale Identität verloren habe. Der Zeugniswert der Baute als Fassadenkulisse sei aus denkmalpflegerischer Sicht gering bis nicht mehr vorhanden. Es würden damit gute Gründe bestehen, dem Gebäude jegliche Schutzwürdigkeit abzusprechen, womit sich eine Verhältnismässigkeitsprüfung erübrige. Die Vorinstanz ist der Auffassung, für die Beurteilung des umstrittenen Bauvorhabens seien die Vorschriften für erhaltenswerte Gebäude anwendbar.