5. Dagegen reichte die Beschwerdegegnerin am 31. März 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein (Verfahren BVD 110/2025/35). Sie beantragte die Aufhebung des Bauentscheids vom 5. März 2025 und die Bewilligung des Abbruchgesuchs vom 6. Dezember 2018. Eventuell sei der Bauentscheid aufzuheben und die Sache sei zum neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie machte insbesondere geltend, ihr rechtliches Gehör sei mehrfach verletzt worden, der rechtserhebliche Sachverhalt sei rechtsfehlerhaft und unvollständig festgestellt worden.