Davon machte die Grundeigentümerin am 12. Juli 2023 Gebrauch. Da das Gebäude Nr. 20 in der Zwischenzeit im revidierten Bauinventar der Gemeinde Utzenstorf als schützenswertes K-Objekt eingestuft worden war, holte die Vorinstanz am 22. März 2024 einen Bericht der KDP ein. Am 4. April 2024 teilte die Beschwerdegegnerin mit, sie habe das Areal der ehemaligen Papierfabrik Utzenstorf einschliesslich des Kesselhaus-Grundstücks erworben, weshalb sie anstelle der bisherigen Grundeigentümerin als Gesuchstellerin in das hängige Abbruchbewilligungsverfahren eintrete. In ihrem Fachbericht vom 13. Mai 2024 beantragte die KDP, das Bauvorhaben sei nicht zu bewilligen.