von L.________ und Q.________. Gegen beide Vorhaben wurde Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) erhoben (Verfahren 110/2023/35 und 110/2023/51). Beide Beschwerdeverfahren sind zurzeit sistiert bis zu einer allfälligen Genehmigung der Richtplananpassung 2022 durch den Bundesrat.