Die Bauherrschaft erklärte sich am 16. Juni 2020 bereit, diese als Auflage in der beantragten Bewilligung entgegenzunehmen. Mit dem als Teilbaubewilligung 2 bezeichneten Entscheid vom 19. Juni 2020 bewilligte das Regierungsstatthalteramt den Ausbau des Kessels und der zugehörigen technischen Anlagen aus dem Gebäude Nr. 20 auf Parzelle Nr. J.________.