Das Objekt bleibe daher im Bauinventar als erhaltenswertes Baudenkmal eingestuft und es sei angezeigt, dass es im Rahmen der nächsten Revision als schützenswertes Baudenkmal eingestuft werde, da die Kriterien dafür ebenfalls erfüllt seien. Mit dem als Teilbaubewilligung 1 mit Projektänderung bezeichneten Gesamtentscheid vom 3. Mai 2019 bewilligte das Regierungsstatthalteramt den unbestrittenen Teil des Bauvorhabens.