In ihrer Einstufungsüberprüfung vom 28. März 2019 kam die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) im Wesentlichen zum Ergebnis, bei der Energiezentrale (Papierfabrikareal 20) handle es sich um einen architektonisch hochqualifizierten, im Kanton Bern bautypologisch seltenen Industriebau, der sich grossmehrheitlich im ursprünglichen Zustand befinde. Das Objekt bleibe daher im Bauinventar als erhaltenswertes Baudenkmal eingestuft und es sei angezeigt, dass es im Rahmen der nächsten Revision als schützenswertes Baudenkmal eingestuft werde, da die Kriterien dafür ebenfalls erfüllt seien.