_ sei der Bauabschlag zu erteilen. Mit Schreiben vom 15. März 2019 beantragte die Bauherrschaft die Erteilung einer Baubewilligung für den unbestrittenen Teil des Bauvorhabens. Der Beschwerdeführer zeigte sich in seiner Eingabe vom 26. März 2019 damit einverstanden, beantragte aber Auflagen zum Schutz des Gebäudes Nr. 20. In ihrer Einstufungsüberprüfung vom 28. März 2019 kam die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) im Wesentlichen zum Ergebnis, bei der Energiezentrale (Papierfabrikareal 20) handle es sich um einen architektonisch hochqualifizierten, im Kanton Bern bautypologisch seltenen Industriebau, der sich grossmehrheitlich im ursprünglichen Zustand befinde.