der Zone für öffentliche Nutzung K oder im Wald. Vom Abbruchgesuch betroffen war auch das Gebäude Nr. 20 auf der Parzelle Utzenstorf Grundbuchblatt Nr. J.________, das im (damals geltenden) Bauinventar der Gemeinde Utzenstorf als erhaltenswertes Objekt eingestuft war, weshalb die Bauherrschaft mit Schreiben vom 16. Januar 2019 darum bat, die Einstufung dieses Gebäudes zu prüfen. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer am 9. Februar 2019 Einsprache. Er beantragte einzig, dem Abbruchgesuch für das Gebäude Papierfabrikareal 20 auf der Parzelle Utzenstorf Grundbuchblatt Nr. J.________ sei der Bauabschlag zu erteilen.