Die Sicht auf die Platanen werde nicht beeinträchtigt, da die vorhandenen Sträucher gar keine Sicht zuliessen. Die Denkmalpflege würde die Lärmschutzwand mit gewissen Auflagen bewilligen. Im Widerspruch zur üblichen Praxis setzte sich die Bauverwaltung über den Fachbericht der Denkmalpflege hinweg.