5/8 BVD 110/2025/6 Holzlattung wären die massgebenden Dinge, die zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Baugruppe führen (geschlossener Strassenraum, Einschränkung der Sichtachsen und der Begrünung), nach wie vor vorhanden. Die Vorinstanz durfte daher von der Einschätzung der KDP abweichen.