Zudem hat auch die KDP in ihrem Fachbericht festgehalten, dass Lärmschutzwände sensible Ortsbilder – wie das vorliegend betroffene – generell erheblich beeinträchtigen. Aus den umfangreichen Auflagen im Fachbericht der KDP geht denn auch hervor, dass sie das Bauvorhaben im beabsichtigen Umfang nicht als bewilligungsfähig erachtete. Zudem überzeugt die Beurteilung der KDP, dass eine abgeänderte Lärmschutzwand eventuell bewilligungsfähig wäre, nicht. Denn auch mit einer reduzierten Höhe und einer anderen