Durch die geplante Holzwand würde die Sicht auf die Platanen stark beeinträchtigt. Der Beschwerdeführerin ist zwar insofern zuzustimmen, als die Platanen teilweise, d.h. im oberen Bereich, noch sichtbar wären. Der Eingang zum alten Dorfkern würde aber nicht mehr als stark begrünt wahrgenommen. In erster Linie wäre die Lärmschutzwand als geschlossene Front erkennbar und nicht die Bäume dahinter; der Charakter des Strassen- und Ortsbildes würde sich damit stark ändern. Zudem gibt es im Bereich des Dorfeingangs bzw. in der Baugruppe C keine Lärm- oder Sichtschutzwände. Es finden sich in der näheren Umgebung einige Randabschlüsse zum Trottoir, die aus tiefen Mäuerchen bestehen.