Die Bauparzelle befindet sich prominent am Anfang der Baugruppe C und des Ortsbildschutzgebietes und damit in einer geschützten und qualitätsvollen Umgebung. Die geplante Lärmschutzwand soll in der fast rechtwinkligen Kurve der E.________strasse realisiert werden, in der aktuell die bestehenden Platanen und Büsche sichtbar sind und den Kurvenbereich prägen. Der Erhalt der Bäume in der ZPP 5 ist in Art. 315 Abs. 5 GBR explizit erwähnt, was auf die Wichtigkeit der Platanen an diesem Ort hindeutet. Durch die geplante Holzwand würde die Sicht auf die Platanen stark beeinträchtigt.