Die Beurteilung der Vorinstanz, dass die geplante Lärmschutzwand die Gesamtwirkung des Stras- sen- und Ortsbildes beeinträchtigen würde, ist – insbesondere auch unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie - nachvollziehbar. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, befindet sich das Bauvorhaben vom Bahnhof her kommend am Eingang zum alten Dorfkern. Die Bauparzelle befindet sich prominent am Anfang der Baugruppe C und des Ortsbildschutzgebietes und damit in einer geschützten und qualitätsvollen Umgebung.