10b BauG): - Maximale Lärmschutzwandhöhe von 2.00 m ab Oberkante Trottoir. - Breite Holzlattung (siehe Bild). - Unbehandelte Holzlattung. - Die Holzlattung muss durchgehend sein, sodass keine konstruktiven Pfosten von der Strasse sichtbar sind. - Eine schräge Abdeckungsholzplatte bildet den Abschluss der Wand.»