Lärmschutzwände würden sensible Ortsbilder generell erheblich beeinträchtigten, da sie wichtige Sichtachsen blockieren und einen untypischen geschlossenen Strassenraum schaffen würden. In diesem Fall würde die KDP jedoch die Möglichkeit sehen, durch gezielte Anpassungen des Projekts die Auswirkungen auf das Ortsbild zu minimieren und das Vorhaben als bewilligungsfähig zu betrachten. Sie beantragte daher, das Bauvorhaben unter den folgenden Auflagen zu bewilligen: