b) Die Vorinstanz hat im Baubewilligungsverfahren bei der KDP einen Fachbericht eingeholt. Diese führte in ihrem Fachbericht Denkmalpflege vom 8. August 2024 aus, das Projekt tangiere die Schutzziele der Baugruppe C. Baudenkmäler dürften durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden. Auf zentrale Elemente wie Gärten, Hosteten, Einfriedungen, Vorplätze, Fassaden oder wichtige Sichtbeziehungen sei entsprechend Rücksicht zu nehmen. Lärmschutzwände würden sensible Ortsbilder generell erheblich beeinträchtigten, da sie wichtige Sichtachsen blockieren und einen untypischen geschlossenen Strassenraum schaffen würden.