Neben diesen Bestimmungen sind die Vorschriften betreffend Baudenkmäler zu beachten. Baudenkmäler sind herausragende Objekte und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert. Baudenkmäler dürfen durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden. Zu den Baudenkmälern gehören namentlich Ortsbilder, Bauten, aber auch Baugruppen (Art. 10a Abs. 1 BauG). Gemäss Bauinventar zeichnet sich eine Baugruppe durch einen räumlichen oder historischen Zusammenhang aus. In einer Baugruppe werden Objekte zusammengefasst, deren Wert in ihrer Wirkung in der Gruppe liegt. Die Wirkung einer solchen Gruppe kann