Zur ZPP 5 werden in Art. 315 Abs. 5 GBR Gestaltungsgrundsätze genannt, welche zu beachten sind: So hat die Randbebauung entlang der E.________strasse gemäss der bestehenden Gebäudeflucht des Hotels G.________ zu erfolgen, der Abstand zum B.________gässli soll gleich bleiben resp. mindestens einen Meter betragen und die Bäume an der Kurveninnenseite sind zu erhalten resp. zu ersetzen. Diese Bestimmungen gehen weiter als Art. 9 Abs. 1 BauG; ihnen kommt daher selbständige Bedeutung zu.