Die Vorinstanz erteilte dem Bauvorhaben mit Bauentscheid vom 17. Dezember 2024 den Bauabschlag mit der Begründung, das Vorhaben sei nicht mit den Gestaltungsgrundsätzen des Baureglements vereinbar. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 15. Januar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheids vom 17. Dezember 2024 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie macht insbesondere geltend, das Orts- und Landschaftsbild werde nicht beeinträchtigt.