1. Die Beschwerdeführerin reichte am 22. Mai 2024 bei der Gemeinde Meiringen ein Baugesuch ein für das Erstellen einer Lärmschutzwand auf Parzelle Meiringen Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt im Bereich der ZPP 5 «G.________» (nachfolgend ZPP 5), teilweise im Ortsbildschutzgebiet C und gemäss Bauinventar innerhalb der Baugruppe C (Meiringen, Rudenz). Die Parzelle befindet sich auch innerhalb der Baugruppe B 0.1 des Inventars der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz (ISOS), welche dem Erhaltungsziel «B» zugeordnet ist. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein.