c) Gemäss den Baugesuchsunterlagen und den Angaben der Beschwerdegegnerschaft soll der bisher bestehende Stall durch einen Ersatzbau ersetzt werden. Aus den Baugesuchsplänen ergibt sich, dass die bestehende Baute vollständig abgerissen und neu erstellt werden soll, inklusive Bodenplatte. Dass die Güllegrube sowie das Fundament des bisherigen Pferdestalls bestehen bleiben sollen, ist aus den Plänen nicht ersichtlich. Dies ist aber auch unerheblich. Mit dem geplanten Vorhaben würde die bestehende Substanz fast vollständig entfernt und ersetzt. Von der bisherigen Grundstruktur und der bestehenden Gebäudehülle wäre nichts mehr vorhanden; sie würden durch eine neue Konstruktion ersetzt.