Wird ein Bauwerk abgebrochen oder zerstört, geht dieser Investitions- oder Dispositionsschutz unter.7 Wenn die Lebensdauer einer Baute oder Anlage infolge Verfalls abgelaufen ist bzw. wenn diese freiwillig beseitigt oder durch ein Elementarereignis zerstört wird, kann die vorhandene Bausubstanz nicht mehr verwendet werden und der Investitionsschutz steht nicht mehr zur Diskussion. Bei einem Wiederaufbau oder Neubau oder einer neubauähnlichen Umgestaltung müssen daher die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Als neubauähnliche Umgestaltung gilt die durchgreifende, meist mit wesentlichen Umbauten verbundene Veränderung innerhalb der bestehenden Gebäudehülle; dabei werden we-