a) Die Beschwerdegegnerschaft macht geltend, auf den Parzellen Heimenhausen Grundbuchblatt Nrn. J.________ und K.________ stünden seit Jahrzehnten Gebäude, welche die Grenzund Gebäudeabstände nicht einhielten. Die Eigentümer bzw. die Rechtsvorgänger der Parteien hätten sich für die Bauten Näherbaurechte gewährt, die den zeitlich unbefristeten Erhalt, die Erneuerung bzw. den zweckmässigen Ersatz dieser Bauten und Anlagen schützen würden. Auch wenn die Näherbaurechte nicht im Grundbuch eingetragen seien, würden sie zwischen den Vertragsparteien gelten. Das Baureglement der Gemeinde Heimenhausen sehe in Art. 6 Abs. 3