a) Der geplante Pferdestall besteht aus vier Pferdeboxen und soll in einer spiegelverkehrten L-Form in der Nähe der Grenze zum Grundstück des Beschwerdeführers, Heimenhausen Grundbuchblatt Nr. K.________, erstellt werden. Der längere Teil des Gebäudes, der drei Pferdeboxen enthält, hält einen Abstand von 4.00 m und mehr zur Grundstückgrenze ein. Der kurzschenklige Teil des L-förmigen Gebäudes, der eine Pferdeboxe enthält, reicht bis 0.50 m an die Grundstückgrenze. Bereits bisher steht auf der Bauparzelle ein Ökonomiegebäude, das nahe an die Parzellengrenze des Grundstücks des Beschwerdeführers reicht.