1. Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) reichten am 1. November 2024 bei der Gemeinde Heimenhausen ein Baugesuch ein für den Ersatzneubau eines Pferdestalls auf der Parzelle Heimenhausen Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Dorfzone. Am 8. November 2024 reichte die Beschwerdegegnerschaft ein Ausnahmegesuch, datiert vom 6. November 2024, betreffend Unterschreitung des Grenzabstandes nach. Die Gemeinde publizierte das Bauvorhaben und das Ausnahmegesuch. Der Beschwerdeführer erhob Einsprache. Mit Bauentscheid vom 3. Mai 2025 erteilte die Gemeinde Heimenhausen die Baubewilligung.