4/6 BVD 110/2025/66 kann nicht ausgeschlossen werden. Die Aussentreppe wurde aber schon mit Bauentscheid vom 1. Juli 2022 rechtskräftig als Zugang zur Wohnung im Obergeschoss bewilligt. Die Vorinstanz hat die Projektänderung somit zu Recht bewilligt, die Rügen der Beschwerdeführerin sind unbegründet. 3. Kosten