Diese ausserhalb des Grenzabstandes liegenden Änderungen verstärken die Rechtswidrigkeit nicht. Die Nutzung der bestehenden Aussentreppe als (zweiter) Zugang zur Wohnung könnte zwar bewirken, dass die Treppe häufiger resp. auch abends genutzt wird. Eine geringfügige Erhöhung der Immissionen 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 3 N. 4 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 3 N. 4a