BauG zulässig, wenn dadurch die Rechtswidrigkeit nicht verstärkt wird. Die Rechtswidrigkeit wird im Sinne des Gesetzes verstärkt, wenn das öffentliche oder nachbarliche Interesse, das durch die verletzte Norm geschützt werden soll, durch den Umbau oder die Erweiterung noch stärker beeinträchtigt würde als bisher.5 Bauabstände sind sicherheits- und gesundheitspolizeilich begründet und dienen dazu, einen genügenden Zutritt von Licht, Luft und Sonne zu gewährleisten und die Bewohner vor Belästigungen, Geräuschen, Gerüchen usw. aus der Nachbarbaute zu schützen. Ein Gebäude, das zu nahe an der Nachbargrenze steht, darf daher nicht aufgestockt werden;