c) In der WG2 gilt ein kleiner Grenzabstand von 4.00 m und ein grosser Grenzabstand von 10.00 m (Art. 312 Abs. 1 GBR4). Der auf der Parzelle Nr. G.________ gelegene Gebäudeteil der bestehenden Liegenschaft unterschreitet auf der Ostseite den kleinen Grenzabstand von 4.00 m gegenüber der Parzelle Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. K.________. Diese Unterschreitung ist 4 Baureglement der Einwohnergemeinde Niederhünigen vom 7. Juni 2016, genehmigt durch den Kanton am 3. März 2017