1. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin der Parzelle Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. G.________, welche in der Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG2 liegt. Auf dieser Parzelle befindet sich einerseits ein Gewerbegebäude mit Anbau entlang der H.________strasse, andererseits ein Teil eines Gewerbegebäudes, dessen anderer (grösserer) Teil sich auf der nördlichen Nachbarparzelle Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. I.________ befindet. Am 15. Juli 2021 reichte die Beschwerdegegnerin ein Baugesuch ein für den Einbau einer Wohnung im ersten Obergeschoss dieses Gebäudeteils. Der damalige Eigentümer der benachbarten Parzelle Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. K.___