Sind die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner nicht bekannt, ist die Nachfrage nach Erstwohnungen im gleichen Segment Hauptkriterium. Diesfalls muss glaubhaft gemacht werden, dass am vorliegenden Standort und im betreffenden Marktsegment eine Nachfrage für sechs neue Erstwohnungen besteht. Ist die Nachfrage offensichtlich unzureichend, darf die Baubewilligung nur erteilt werden, wenn ernsthafte und konkrete Zusicherungen für den Erwerb durch ganzjährige Bewohnerinnen und Bewohner vorliegen. Dies gilt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn die Bauherrschaft die Absicht hat, das Bauvorhaben als Erstwohnungen zu vermarkten: