Entsprechend hat die Gemeinde Saanen im neuen Verfahren nach Vorgaben der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine Umgehung der Zweiwohnungsgesetzgebung zu prüfen. Demnach sind (je nach den Umständen des Falls) die Lage der Liegenschaft (Bauzone, ganzjährige Zugänglichkeit, Distanz zu Arbeitsplätzen), die bauliche Gestaltung der Wohnungen aus Sicht einer ganzjährigen Nutzung, der Preis sowie die Verhältnisse der Person, welche dort zu wohnen beabsichtigt (aktueller Wohn- und Arbeitsort, Umzugsabsichten), zu berücksichtigen. Sind die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner nicht bekannt, ist die Nachfrage nach Erstwohnungen im gleichen Segment Hauptkriterium.