f) Weiter erweist sich die Streitsache auch in Bezug auf die Häuser Nrn. 2 und 3, welche als Erstwohnungen realisiert werden sollen, als nicht entscheidreif. Die Gemeinde Saanen hat nicht geprüft, ob konkrete Indizien vorliegen, welche die Absicht bzw. die Möglichkeit einer Erstwohnungsnutzung des Bauvorhabens als unrealistisch erscheinen lassen.16 Im angefochtenen Gesamtentscheid hält sie lediglich fest, der Vorwurf von «getarnten» Zweitwohnungen sei spekulativ und unbegründet. Die Nachfrage nach Erstwohnungen im gehobenen Segment lasse sich anhand der aktuellen Marktlage bestätigen.