- Hinsichtlich der neuen Raumaufteilung und Raumnutzung beim Haus Nr. 1 ist abzuklären, ob die der NNF zugewiesenen Räume gemäss Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts als Wohnräume dienen können.12 Diese Rechtsprechung bezog sich zwar noch auf die Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF) nach aArt. 93 Abs. 2 BauV13, kann aber auch auf die hier interessierende Berechnung der HNF übertragen werden.14