a) Der Beschwerdegegner reichte am 13. November 2025 eine Projektänderung ein. Diesbezüglich hielt er fest, betreffend das Haus Nr. 1 werde folgende Projektänderung vorgenommen. Das zweite Untergeschoss werde nicht mehr geplant und realisiert. Im ersten Untergeschoss sei die Raumaufteilung und die Raumnutzung neugestaltet. Es werde ein Raum für Technik Elektro/Lüftung, ein Technikraum, ein Keller, eine Waschküche, ein Trocknungsraum und ein Abstellraum realisiert. Die Technik für das Gebäude sei zuvor im zweiten Untergeschoss geplant gewesen, da dieses nicht realisiert werde, werde die Technik im ersten Untergeschoss realisiert.