Der Beschwerdegegner erhielt Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Am 13. November 2025 reichte der Beschwerdegegner eine Stellungnahme und eine Projektänderung ein. Mit Verfügung vom 20. November 2025 brachte das Rechtsamt der BVD den Beschwerdeführenden sowie der Gemeinde Saanen die Projektänderung zur Kenntnis und hielt fest, es beabsichtige die Projektänderung zur Weiterbehandlung an die Gemeinde Saanen zurückzuweisen. Die Gemeinde Saanen nahm mit Schreiben vom 28. November 2025 Stellung. 1 Baureglement der Gemeinde Saanen vom 14. September 2018, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und