Schliesslich legte es dar, dass eine allfällige Erteilung des Bauabschlags für das Haus Nr. 1 wohl auch den Bauabschlag für das gesamte Projekt zur Folge haben dürfte, da die Häuser Nrn. 2 und 3 aufgrund der gemeinsamen Einstellhalle in einem engen Zusammenhang mit dem geplanten Haus Nr. 1 stehen dürften. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.