3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Stellungnahme vom 2. Juni 2025 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Auch die Gemeinde Saanen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 4. Juni 2025 die Abweisung der Beschwerde.