betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Saanen vom 16. April 2025 (eBau-Nummer B.________; Abbruch bestehendes Wohnhaus, Neubau Einstellhalle und drei Wohnhäuser) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 4. Juli 2023 bei der Gemeinde Saanen ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und den Neubau einer Einstellhalle mit drei Wohnhäusern auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. L.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W3a. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 16. April 2025 erteilte die Gemeinde Saanen die Baubewilligung.