1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 16. Dezember 2024 sowie die Verfügungen des AGR vom 12. Juli 2023 und 23. Januar 2024 werden aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Emmental zurückgewiesen. 2. Die Vorakten sowie die von der Gemeinde eingereichten, von der Vorinstanz gestempelten Pläne gehen zurück an das Regierungsstatthalteramt Emmental. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.