Ob eine dieser Konstellationen zutrifft, wird das AGR noch abzuklären bzw. näher zu begründen haben. Gleiches trifft auf die Remise zu, bei welcher dieser Frage ebenfalls noch nachgegangen werden muss. - Dass die Gebäude vor dem 1. Juli 1972 schon bestanden haben, dürfte kaum zweifelhaft sein. Den Ausführungen des AGR lässt sich jedoch keine Aussage zur Frage entnehmen, ob diese altrechtlichen Bauten rechtmässig erstellt wurden. Hierzu wird sich das AGR auch noch zu äussern haben.