Es sei etwa sachverhaltlich nicht festgestellt worden, dass es sich überhaupt um eine altrechtliche Baute handle, welche rechtmässig erstellt worden sei. Darin liege eine Verletzung der Begründungspflicht und des rechtlichen Gehörs. Schliesslich sei die Umnutzung des Speichers in einen Hobbyraum / Bastelraum für Modellflugzeuge gar nicht beurteilt worden. Das AGR gehe fälschlicherweise nur von einer Nutzung des Speichers als Lagerraum aus und vergesse die neue Nutzung als Hobbyraum. Die Steckdose sei erstellt worden, obwohl noch gar keine rechtskräftige Baubewilligung vorliege und für den Stromanschluss kein Baugesuch gestellt worden sei.