e) Strassenabstand / Fahrwegrecht Der Strassenabstand i.Z. mit dem Dachvorsprung ist durch die Baubewilligungsbehörde zu überprüfen. Das Fahrwegrecht wird zivilrechtlich mittels Absichtserklärung vom 6. Dezember 2022 geregelt. Zu diesen Punkten äussert sich das Amt für Gemeinden und Raumordnung nicht.»