c) Stromanschluss Ob das Gebäude über einen Stromanschluss verfügt oder ob lediglich Leerrohre eingezogen wurden, entzieht sich der Kenntnis des Amtes für Gemeinden und Raumordnung. Wie die Einsprecher richtigerweise anmerken, ist ein Stromanschluss in den Baugesuchsakten nicht erwähnt. Es stellt sich jedoch die Frage ob ein solcher, bei unveränderter Nutzung, baubewilligungspflichtig wäre.